Auto fährt im Parkhaus an Fenstern vorbei

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Ad-Hoc-Laden an öffentlichen Ladestationen der Contipark Parkgaragengesellschaft mbH (Rankestraße 13, 10789 Berlin / Kontaktformular / E-Mail: e-laden@contipark.de / AG Charlottenburg / HRB 3131B / Ust-IdNr. DE 136706419)

  1. Gegenstand des Vertrags: Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Nutzung der öffentlich zugänglichen Ladepunkte der Contipark zur Entnahme von Elektrizität für das Laden von Elektrokraftfahrzeugen (im Folgenden: Elektrofahrzeug) durch den Kunden im Rahmen des Adhoc-Ladens. Ad-hoc-Laden ist das punktuelle Laden eines Elektrofahrzeuges eines Kunden an einer ContiparkLadestation, ohne dass zwischen dem Kunden und Contipark ein Dauerschuldverhältnis über die Nutzung der Contipark-Ladestationen geschlossen wurde.

  2. Leistungen der Contipark: Contipark ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Contipark-Ladestation zu dem Zweck, am Ladepunkt der Contipark-Ladestation elektrische Energie zum Laden seines Elektrofahrzeuges zu entnehmen. Contipark steht es frei, einen Dritten mit der Verwaltung und dem Betrieb der Ladestationen zu beauftragen.

  3. Nutzungsvorgang: Der Kunde startet den Nutzungsvorgang im Rahmen des Ad-hoc-Ladens, indem er den QR-Code an der Ladestation scannt, den Anweisungen auf der sich öffnenden Webseite folgt und den Buchungsprozess durchläuft. Voraussetzung für die Stromentnahme ist, dass das Elektrofahrzeug des Kunden mit einem Ladepunkt der Ladestation verbunden ist. Der Ladevorgang wird beendet, indem der Kunde das Ladekabel fahrzeugseitig trennt.

  4. Vertragsschluss: Bei jedem Ladevorgang an einer Contipark-Ladestation im Rahmen des Ad-hoc-Ladens kommt ein gesonderter Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und Contipark zustande, der den Kunden berechtigt, die Contipark-Ladestation nach Maßgabe dieser AGB für die Dauer des Ladevorgangs zu nutzen. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Ladestation ab, indem er im Buchungsprozess auf „Ladevorgang starten” klickt. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch Contipark zustande. Die Annahme erfolgt durch Bereitstellen der elektrischen Energie am Ladepunkt.

  5. Pflichten des Kunden: Der Kunde behandelt die Contipark-Ladestation sorgfältig. Der Kunde hat die Ladestation ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen zu nutzen Die örtlichen Beschilderungen der jeweiligen Ladeplätze sind zu beachten. Stellt der Kunde Defekte oder Störungen der Ladestation fest, hat der Kunde diese unverzüglich der Contipark über die Sprechstelle an den Kassenautomaten in der Parkeinrichtung zu melden. Eine Ladung darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden. Der Kunde darf nur Hilfsmittel (z.B. Adapter und Ladekabel) verwenden, die in dem Land, in dem die Ladestation steht, zugelassen sind, den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in einem ordnungsgemäßem sowie unversehrtem Zustand befinden.

  6. Entgelt: Der Kunde hat für die von Contipark erbrachten Leistungen das vereinbarte verbrauchsabhängige Entgelt nebst ggf. ebenso vereinbarten weiteren Preisbestandteilen zu zahlen. Das geschuldete Entgelt wird auf der von Contipark bereitgestellten Webseite, die über den QR-Code aufgerufen wird, ausgewiesen. Der zu zahlende Betrag wird sofort nach Abschluss des Ladevorgangs zur Zahlung fällig. Die für die Zahlung akzeptierten Zahlungsmethoden werden im Buchungsprozess angegeben. Contipark steht es frei, einen Zahlungsdienstleister mit der Zahlungsabwicklung zu beauftragen. Nach dem Ladevorgang wird ein Beleg erstellt, der dem Kunden per E-Mail zugesandt wird.

  7. Haftung: Contipark haftet nicht für den durchgehenden Zugang und die Verfügbarkeit der Ladestationen, insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung. Contipark haftet ebenso nicht dafür, dass für jedes Fahrzeug, das in die Parkeinrichtung einfährt, ein mit einer Ladestation ausgestatteter Stellplatz zur Verfügung steht. Contipark übernimmt keine Verpflichtungen hinsichtlich der Ladegeschwindigkeit. Contipark haftet für Schäden, die von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung Contiparks ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sie findet darüber hinaus auch keine Anwendung, wenn eine Vertragspflicht verletzt wurde, die für das Erreichen des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Im letzteren Fall beschränkt sich die Haftung Contiparks auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  8. Datenschutz: Ausführliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die unter www.mein-contipark.de/datenschutz einsehbar ist oder vom Datenschutzbeauftragten über die oben angegebene Anschrift angefordert werden kann.

Stand: 07.03.2025